Was bedeutet „Kasko“?
Der Begriff „Kasko“ stammt aus dem Italienischen („casco“ = Helm) und bezeichnete ursprünglich die Schutzhülle eines Schiffes. Heute meint Kasko in der Kfz-Versicherung den Schutz für das eigene Fahrzeug. Im Gegensatz dazu deckt die Kfz‑Haftpflicht nur Schäden ab, die einem anderen Fahrzeug als dem eigenen zugefügt werden. Wurde der Unfallschaden selbst verursacht, übernimmt die Kasko- Versicherung (soweit vorhanden) den Schaden am eigenen Fahrzeug – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung. Gutachterkosten, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Anwaltskosten werden im Kaskoschadenfall nicht von der Versicherung übernommen. Auch vertragliche Vereinbarungen über Werkstattbindungen im Kaskoschadenfall sind zu berücksichtigen.
Teilkasko
Die Teilkasko versichert Schäden am eigenen Auto, die man in der Regel nicht selbst verursacht hat. Dazu gehören typischerweise Diebstahl, Brand, Kurzschlussfolgen, Glasbruch, Wildunfälle sowie Schäden durch Naturereignisse wie Sturm, Hagel oder Überschwemmung.
Vollkasko
Die Vollkasko umfasst alle Leistungen der Teilkasko und geht darüber hinaus: Sie übernimmt zusätzlich selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug und meist auch Vandalismusschäden. Gerade bei neueren oder finanzierten Fahrzeugen ist die Vollkasko oft sinnvoll.
Kurz zusammengefasst
Die Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben und übernimmt Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, die anderen zufügt werden, wenn man selbst mit einem Auto einen Unfall verursacht. Dazu gehören z.B. Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall von Unfallopfern..
Kasko hingegen umfasst nur den Schutz für Schäden am eigenen Wagen. Teilkasko bei typischen äußeren Einwirkungen und Vollkasko zusätzlich bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismus. Der genaue Umfang kann je nach Versicherer variieren; maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen (AKB).